Internationale Gesetzgebung CITES
Die Tierarten Hippocampus sind in der Internationale Gesetzgebung in Anhang II seit dem 15. Mai 2004 eingetragen.
Vor dem Eintritt dieser Einschreibung empfahl der Ausschuss für diese Tiere eine Mindestgröße für die vermarkteten Seepferdchen, im Hintergrund ein adaptativer Verwaltungsplan, wäre einer der Komponenten und als Präventivmittel eine nicht umweltschädliche Ausfuhr zu erlauben, gemäß des Artikel IV des Übereinkommens. An seiner 20. Sitzung (Johannesburg, 2004), der Ausschuss für die Tiere ist zur Schlussfolgerung gelangt, dass für die Typs der wilden Hippocampus, die vermarktet werden, eine Höhe von 10 cm die angemessene Mindestgröße ist. Der Ausschuss für die Tiere hat nicht eine Mindestgröße für die großgezogenen Seefperdchen in der Gefangenschaft empfohlen. Die Höhe der Seepferdchen misst sich von der Krone am Ende des Schwanzes. Die Mehrzahl der Seepferdchentyp erreicht eine Höhe von 10 cm nach der Geschlechtsreife. Der Ausschuss für die Tiere hat allerdings festgestellt, dass einige der kleinsten Seepferdchen nicht diese Größe erreichen. Für den sehr begrenzten internationalen Handel der Seepferdchen dieses Typs könnten die Teilnehmer also andere Mittel suchen, um die nachteiligen Handelsbedingungen zu umgehen. Die Festlegung dieser Mindestgröße für die vermarkteten wilden Seepferdchen wurde freiwillig verankert.
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